Scheidungen

Der überwiegende Anteil der Scheidungen erfolgt einvernehmlich, wobei die Ehegatten dabei dem Gericht eine Vereinbarung über die wesentlichen Scheidungsfolgen vorzulegen haben. In der Praxis geschieht dies dergestalt, dass sich die scheidungswilligen Ehegatten bei Gericht einen Termin geben lassen, zu dem sie dann einigermaßen unvorbereitet erscheinen und das Gericht nach kurzer Beratung einen Vergleichstext formuliert. In der Hektik dieser oft nur kurzen Verhandlungen sowie unter der nicht unerheblichen psychischen Belastung einer Trennung vergessen die Parteien oft ganz wesentliche Umstände und lassen sich ohne sorgfältige Beratung auf eine Scheidungsregelung ein, die dann nicht mehr nachträglich rückgängig gemacht werden kann.

Insbesondere jedoch sollte man sich über die unterhaltsrechtlichen Folgen einer Ehescheidung genauer informieren. Keinesfalls sollte im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung leichtfertig auf den Unterhalt verzichtet werden. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung bzw. Beratung auch im Fall einer einvernehmlichen Scheidung stehen in keinem Verhältnis zu jenen Beträgen, auf die man möglicherweise bei einer raschen und unbedachten Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet.